Credit Suisse zahlt wegen Steuerverfahren 150 Millionen Euro

Die Schweizer Großbank Credit Suisse kauft sich für 150 Millionen Euro vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung frei. In der Summe enthalten sind eine Unternehmensbuße und Geldauflagen für neun Bank-Mitarbeiter, wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Montag mitteilte. Verglichen mit ähnlichen Fällen muss die Großbank dafür tief in die Tasche greifen.
Dem mutmaßlichen Steuerbetrug kamen die Ermittler durch eine CD auf die Schliche, die das Land Nordrhein-Westfalen für 2,5 Millionen Euro von einem Informanten gekauft hatte. Im März 2010 nahm die Staatsanwaltschaft schließlich Ermittlungen gegen 1100 Kunden der Credit Suisse wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung sowie gegen Mitarbeiter der Schweizer Bank wegen Beihilfe dazu auf. Bei einer Razzia im Juli 2010 durchsuchten die Ermittler Filialen und Repräsentanzen der zweitgrößten Schweizer Bank in 13 deutschen Städten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Credit-Suisse-Kunden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in der Schweiz angelegt.
Die Einigung mit Credit Suisse eröffne nun die Möglichkeit, die Verfahren gegen die neun beschuldigten Bank-Mitarbeiter gegen Zahlung von Geldauflagen ebenfalls einzustellen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Im Falle eines leitenden Credit-Suisse-Mitarbeiters habe die Behörde bereits beantragt, dass das Gericht gegen Zahlung von 250.000 Euro das Ermittlungsverfahren einstelle. „Weitere Anträge werden vorbereitet“. Einzelheiten wollten die Strafverfolger mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht mitteilen.
Credit Suisse begrüßte die Einigung mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Dadurch könne „ein für alle Beteiligten komplexer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden“, erklärte die Großbank in Genf. Gleichzeitig schaffe die getroffene Lösung „wichtige Rechtssicherheit“.
Der Preis, den die Credit Suisse hierfür zahlt, fällt allerdings vergleichsweise hoch aus. Erst im April hatte sich sich die Schweizer Privatbank Julius Bär dazu verpflichtet, der Bundesrepublik 50 Millionen Euro zu zahlen, um im Gegenzug ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Ende vergangenen Jahres schloss die Bochumer Staatsanwaltschaft mit Liechtensteiner Banken eine Vereinbarung über ebenfalls nur 50 Millionen Euro. Auch in diesem Fall ging es um den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. In beiden Fällen waren die Ermittler über Steuer-CDs auf Vorgänge und Beteiligte gestoßen.
Um künftig zu verhindern, dass Geld aus Deutschland unversteuert auf Schweizer Konten liegt, hatten Deutschland und die Schweiz im August ein Doppelsteuerabkommen vereinbart. Von 2013 an soll demnach für alle Schweizer Bankguthaben von deutschen Steuerpflichtigen eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent gelten. Die Banken sollen das Geld einbehalten und an den deutschen Fiskus weiterleiten. Dies soll anonym geschehen, so dass die deutschen Behörden nicht erkennen können, wer hinter der Steuerzahlung steckt. Das Abkommen soll am Mittwoch in Berlin unterzeichnet werden. SPD-Finanzminister in den Ländern halten die Vereinbarung allerdings für verfassungswidrig.

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